Alle Fahrkarten in der Übersicht.

Alle Fahrscheinarten im VVM-Verbundgebiet

Hier finden Sie eine Übersicht aller Fahrscheinarten, die im VVM-Verbundgebiet gültig sind. Ob Gelegenheitsfahrer, Pendler oder Touristen - hier wird jeder fündig.

Für Gelegenheitsfahrer.

Für Pendler.

Einzelfahrschein

Einzelfahrscheine gelten am Kauftag. Die Geltungsdauer endet um 3.00 Uhr des auf den Kauftag folgenden Tages. Das Fahrgeld sollte möglichst passend entrichtet werden.

Einzelfahrschein Kind

Kinder von 6 bis 15 Jahren (vollendetes 6. bis vollendetes. 15. Lebensjahr) zahlen bei Einzelfahrscheinen den ermäßigten Kindertarif. Kinder unter 6 Jahren fahren mit einer Begleitperson unentgeltlich. Werden von einer Begleitperson mehr als zwei Kinder unter 6 Jahren mitgenommen, wird für das dritte und jedes weitere Kind der ermäßigte Kindertarif erhoben.

6-Fahrten Karte

6-Fahrten Karten sind für 3 Monate ab Ausgabetag gültig und werden durch das Fahrpersonal entwertet. 6-Fahrten Karten werden im Rufbus und Flexibus anerkannt.

 

Gruppenfahrschein

Gruppenfahrscheine können anstelle von Einzelfahrscheinen an Reisegruppen ausgegeben werden. Die Ermäßigung und Beförderung werden nur gewährt, wenn die Reisegruppe mindestens 24 Stunden vorher angemeldet wurde und wenn sie mit den fahrplanmäßig eingesetzten Fahrzeugen befördert werden kann. Anmeldungen für Reisegruppen für Samstage, Sonn- und Feiertage müssen bis spätestens 12:00 Uhr des vorhergehenden Arbeitstages (Montag – Freitag) durchgeführt werden. Zwei Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr zählen als eine Person.

Tageskarte

Tageskarten gelten nur auf der Linie 600 und berechtigen zu beliebig vielen Fahrten am Tag des Erwerbs.

 

Wochenkarte

Zeitkarten berechtigen zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der Geltungsdauer und des Geltungsbereiches Fahrtunterbrechungen sind nur bei Fahrten mit Zeitkarten gestattet).  

Wochenkarten gelten...

Wochenkarten sind nicht übertragbar

 

Monatskarte

Zeitkarten berechtigen zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der Geltungsdauer und des Geltungsbereiches Fahrtunterbrechungen sind nur bei Fahrten mit Zeitkarten gestattet).  

Monatskarten gelten für den eingetragenen Kalendermonat bis 12.00 Uhr des ersten Werktages des folgenden Monats. Ist dieser erste Werktag ein Samstag, gelten die Karten bis 12.00 Uhr des nächstfolgenden Werktags.

Monatskarten sind nicht übertragbar.

 

Für Schüler.

Für Senioren.

Schülerwochenkarte

Schülerwochenkarten werden nur gegen Vorlage einer Kundenkarte ausgegeben. Der Antrag hierfür ist bei den Verkehrsunternehmen vor Ort, in deren Bussen oder beim Verkehrsverbund Mittelschwaben (vor Ort oder als Download) erhältlich. Bei Fahrausweiskontrollen ist der Fahrausweis stets zusammen mit der Kundenkarte vorzuzeigen.

Download Antrag Kundenkarte Schüler

 

Schülermonatskarte

Schülermonatskarten werden nur gegen Vorlage einer Kundenkarte ausgegeben. Der Antrag hierfür ist bei den Verkehrsunternehmen vor Ort, in deren Bussen oder beim Verkehrsverbund Mittelschwaben (vor Ort oder als Download) erhältlich. Bei Fahrausweiskontrollen ist der Fahrausweis stets zusammen mit der Kundenkarte vorzuzeigen. Schülermonatskarten gelten für den eingetragenen Kalendermonat bis 12.00 Uhr des ersten Werktages des folgenden Monats. Ist dieser erste Werktag ein Samstag, gelten die Karten bis 12.00 Uhr des nächstfolgenden Werktags.

Download Antrag Kundenkarte Schüler

 

Schülerzusatzkarte


Die Schülerzusatzkarte für Schülermonatskarteninhaber berechtigt ab 13 Uhr die Nutzung des gesamten VVM-Liniennetzes (Landkreis Günzburg und Landkreis Unterallgäu). Im Ferienmonat August ermöglicht die Schülerzusatzkarte für den August in Verbindung mit der Schülermonatskarte Juli die ganztägige Nutzung des VVM-Netzes.

Seniorenmonatskarte

Die Seniorenmonatskarte erhalten Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises. Monatskarten Senioren werden in den Fahrzeugen oder Online über das SBS-E-Ticketing-Portal ausgegeben. Monatskarten Senioren können ab 25. des Vormonats gekauft werden. Am ersten Werktag jeden Monats werden morgens in der Hauptverkehrszeit bei erhöhtem Fahrgastaufkommen keine Zeitkarten ausgegeben